BBE · Vertragsdokument
Vertragsnummer BBE-SSR-ERF-2026-01
Dokument-ID ssr_V01
Stand 07.07.2026 · Version 1.0
Vertragsvereinbarung · Erfolgshonorar

Vermittlungs- und Erfolgshonorar für das digitale Angebotssystem

für die Angebotsgestaltung und Angebotsführung von SSR über das BBE-Angebotssystem (angebot-v3).

Anbieter / Auftragnehmer
Best Brands Everywhere (BBE)
Vertreten durch  
Anschrift  
USt-IdNr.  
– nachfolgend „BBE" –
Kunde / Auftraggeber
SSR GmbH & Co. KG
Serielle Fassadensanierung, Oerlinghausen (OWL)
Vertreten durch  
USt-IdNr.  
– nachfolgend „SSR" –

BBE und SSR – nachfolgend gemeinsam „die Parteien" – schließen die folgende Vereinbarung über die Nutzung des BBE-Angebotssystems und das hierfür geschuldete Erfolgshonorar.

§ 1 Vertragsgegenstand

BBE stellt SSR ein digitales System zur Angebotsgestaltung und Angebotsführung bereit (das „Angebotssystem", erreichbar unter staging.serielle-fassadensanierung.de/angebot-v3). Das Angebotssystem erzeugt, gestaltet und führt kaufmännisch verbindliche Angebote von SSR gegenüber deren Endkunden und begleitet den Angebotsprozess bis zur Beauftragung.

Gegenstand dieser Vereinbarung ist ausschließlich das für die Bereitstellung und den erfolgreichen Einsatz des Angebotssystems zu zahlende Erfolgshonorar. Umfang, Leistungen und Pflichten aus dem jeweiligen Bauvertrag zwischen SSR und deren Endkunden bleiben hiervon unberührt.

§ 2 Erfolgshonorar

Für jedes über das Angebotssystem ausgelieferte Angebot, das zu einer Beauftragung von SSR durch den Endkunden führt, schuldet SSR BBE ein erfolgsabhängiges Honorar. Bemessungsgrundlage ist die Brutto-Auftragssumme des zustande gekommenen Auftrags (Angebotssumme inkl. USt.).

Erfolgshonorar (Listenpreis)
5,90 % der Brutto-Auftragssumme
Effektiv nach Skonto (§ 3)
4,45 % der Brutto-Auftragssumme
Der Anspruch auf das Erfolgshonorar entsteht mit dem Auftragseingang bei SSR (verbindliche Beauftragung durch den Endkunden). Ohne Beauftragung entsteht kein Honoraranspruch – das Honorar ist rein erfolgsabhängig.

§ 3 Skonto und Fälligkeit

Das Erfolgshonorar wird mit dem Auftragseingang bei SSR zur Zahlung fällig. Zur Honorierung einer zügigen Zahlung gewährt BBE SSR ein Skonto:

Rechenbeispiel (Brutto-Auftragssumme 100.000 €)

PositionBetrag
Brutto-Auftragssumme100.000,00 €
Erfolgshonorar (Listenpreis 5,90 %)5.900,00 €
./. Skonto (24,58 %) bei Zahlung ≤ 7 Tage− 1.450,00 €
Zahlbetrag bei fristgerechter Zahlung (4,45 %)4.450,00 €

Beträge ohne die ggf. hinzutretende gesetzliche Umsatzsteuer auf das Honorar (§ 4). Der prozentuale Skonto bezieht sich auf das Erfolgshonorar; er entspricht 1,45 Prozentpunkten der Brutto-Auftragssumme.

§ 4 Abrechnung und Umsatzsteuer

BBE stellt das Erfolgshonorar je zustande gekommenem Auftrag mit Auftragseingang in Rechnung. Auf das Erfolgshonorar wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

SSR meldet BBE jede über das Angebotssystem herbeigeführte Beauftragung unverzüglich unter Angabe der Brutto-Auftragssumme. BBE ist berechtigt, die Herkunft der Beauftragung aus dem Angebotssystem nachzuvollziehen.

§ 5 Mitwirkung und Nutzung

SSR nutzt das Angebotssystem für die Erstellung und Führung ihrer Angebote und hält die für den Betrieb erforderlichen Angaben aktuell. Eine Umgehung des Systems zur Vermeidung des Erfolgshonorars bei tatsächlich über das System angebahnten Aufträgen ist ausgeschlossen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Die Vereinbarung beginnt mit beidseitiger Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von   zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Für Aufträge, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung über das Angebotssystem herbeigeführt wurden, bleibt der Honoraranspruch bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln die Konditionen dieser Vereinbarung sowie die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Kundendaten vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig –  .

§ 9 Unterschriften

Best Brands Everywhere (BBE) Ort, Datum · Name in Druckbuchstaben · Unterschrift
SSR GmbH & Co. KG Ort, Datum · Name in Druckbuchstaben · Unterschrift