KI-gestützte autonome Angebotskalkulation und Erfolgshonorar
für die automatisierte Angebotserstellung und Angebotsführung von SSR über das BBE-Angebotssystem (angebot-v3).
Anschrift
USt-IdNr.
– nachfolgend „BBE" –
Vertreten durch
USt-IdNr.
– nachfolgend „SSR" –
BBE und SSR – nachfolgend gemeinsam „die Parteien" – schließen die folgende Vereinbarung über die KI-gestützte autonome Erstellung von Angebotskalkulationen sowie das für erfolgreich vermittelte Angebote geschuldete Erfolgshonorar. Diese Version 2.0 ersetzt vorangegangene Fassungen ab beidseitiger Unterzeichnung.
§ 1 Vertragsgegenstand
BBE stellt SSR ein digitales System zur automatisierten Angebotsgestaltung, -kalkulation und -führung bereit (das „Angebotssystem", erreichbar unter staging.serielle-fassadensanierung.de/angebot-v3). Kern der Zusammenarbeit ist die KI-gestützte, autonome Erstellung von Angebotskalkulationen: SSR erhält eine gesonderte Oberfläche, über die Angebote weitgehend autonom durch Künstliche Intelligenz kalkuliert und erstellt werden – mit dem Ziel, den Kalkulations- und Erstellungsaufwand von SSR auf eine minimale manuelle Nacharbeit zu reduzieren.
Gegenstand dieser Vereinbarung sind (a) die Vergütung der KI-gestützten Angebotskalkulation (§ 2) und (b) das Erfolgshonorar für zur Beauftragung führende Angebote (§ 3). Leistungen und Pflichten aus dem jeweiligen Bauvertrag zwischen SSR und deren Endkunden bleiben hiervon unberührt.
§ 2 KI-gestützte autonome Angebotskalkulation
Über die von BBE bereitgestellte Oberfläche werden Angebote autonom durch KI kalkuliert und erstellt. Für jede KI-gestützte, autonom erstellte Angebotskalkulation berechnet BBE SSR die hierfür tatsächlich anfallenden KI-/API-Kosten (Token-Kosten der eingesetzten KI-Dienste), abgerechnet je erstelltem Angebot.
Rechenbeispiel (Höchstbetrag)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Autonome Angebotskalkulation – Höchstbetrag je Angebot | max. 99,00 € |
| 10 autonom erstellte Angebote | 10 × max. 99,00 € |
| Höchstbetrag für 10 Angebote | max. 990,00 € |
Beträge zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (§ 5). Liegen die tatsächlichen API-Kosten unter 99 €, wird der niedrigere tatsächliche Betrag berechnet; 99 € ist ausschließlich die Obergrenze.
§ 3 Erfolgshonorar
Für jedes über das Angebotssystem ausgelieferte Angebot, das zu einer Beauftragung von SSR durch den Endkunden führt, schuldet SSR BBE zusätzlich ein erfolgsabhängiges Honorar. Bemessungsgrundlage ist die Brutto-Auftragssumme des zustande gekommenen Auftrags (Angebotssumme inkl. USt.).
§ 4 Skonto und Fälligkeit
Das Erfolgshonorar ist am Tag des Auftragseingangs bei SSR zur Zahlung fällig. Zur Honorierung der sofortigen Zahlung gewährt BBE SSR ein Skonto:
- Bei Zahlung am Tag des Auftragseingangs gewährt BBE ein Skonto von 25 % auf das Erfolgshonorar. Das effektiv zu zahlende Netto-Erfolgshonorar beträgt dann 4,49 % der Brutto-Auftragssumme.
- Bei späterer Zahlung ist das ungeschmälerte Erfolgshonorar von 5,99 % der Brutto-Auftragssumme zu zahlen.
Rechenbeispiel Erfolgshonorar (Brutto-Auftragssumme 100.000 €)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Brutto-Auftragssumme | 100.000,00 € |
| Erfolgshonorar (Listenpreis 5,99 %) | 5.990,00 € |
| ./. Skonto 25 % bei Zahlung am Tag des Auftragseingangs | − 1.497,50 € |
| Zahlbetrag bei sofortiger Zahlung (4,49 %) | 4.492,50 € |
Beträge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer auf das Honorar (§ 5). Das Skonto von 25 % bezieht sich auf das Erfolgshonorar und ergibt einen effektiven Satz von 4,49 % der Brutto-Auftragssumme.
§ 5 Abrechnung und Umsatzsteuer
BBE stellt die Vergütung der KI-Angebotskalkulation (§ 2) je erstelltem Angebot sowie das Erfolgshonorar (§ 3) je zustande gekommenem Auftrag in Rechnung. Auf sämtliche Vergütungen wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
SSR meldet BBE jede über das Angebotssystem herbeigeführte Beauftragung unverzüglich unter Angabe der Brutto-Auftragssumme. BBE ist berechtigt, die je Angebot angefallenen API-Kosten sowie die Herkunft der Beauftragung aus dem Angebotssystem nachvollziehbar zu belegen.
§ 6 Mitwirkung und Nutzung
SSR nutzt die Oberfläche und das Angebotssystem für die Erstellung und Führung ihrer Angebote und hält die für den Betrieb erforderlichen Angaben aktuell. Die autonome KI-Kalkulation ersetzt nicht die abschließende fachliche Prüfung durch SSR; es verbleibt eine minimale manuelle Nacharbeit in Verantwortung von SSR. Eine Umgehung des Systems zur Vermeidung der Vergütung bei tatsächlich über das System erstellten oder angebahnten Angeboten ist ausgeschlossen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Die Vereinbarung beginnt mit beidseitiger Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Für Angebote und Aufträge, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung über das Angebotssystem erstellt bzw. herbeigeführt wurden, bleiben die Vergütungsansprüche bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln die Konditionen dieser Vereinbarung sowie die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Kundendaten vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – .